Gemafreie Musik

Mittwoch, 27. Januar 2010 um 10:44

Irgendwie finde ich die ganze GEMA-Sache schon komisch, auch, wenn es sicherlich gut ist, dass es sie gibt.

Wikipedia sagt:

Die GEMA geht davon aus, dass jeder Komponist einen Wahrnehmungsvertrag bzw. Berechtigungsvertrag mit der GEMA geschlossen hat[1] (sog. GEMA-Vermutung, geregelt in § 13c Urheberrechtswahrnehmungsgesetz). In diesem Vertrag vereinbart der Komponist bzw. Urheber eines Werkes, dass die GEMA für ihn Gebühren für die Nutzung (Tantiemen) seiner Kompositionen einzieht, ähnlich einem Inkasso-Unternehmen. Der Wahrnehmungsvertrag ist personenbezogen geschlossen, hiernach ist die GEMA für alle Werke des Komponisten berechtigt, die Tantiemen einzuziehen (ausgenommen hiervon ist die Wahrnehmung für das sogenannte „große Recht“ – siehe im Wahrnehmungsvertrag).

“Die GEMA geht davon aus” … klingt schon ein wenig komisch. ;-)

Interessant ist  aber, dass es durchaus auch gemafreie Musik gibt, die gerne in Gaststätten, in Telefonansage etc. genutzt werden kann.

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